Schutz für Helfer, die Ihnen lieb und teuer sind
Langer Schutz
Die Laufzeit kann bis zu sechs Jahre betragen. Sie deckt also den gesamten Versorgungszeitraum für Hörgeräte ab – bis zur nächsten Anschaffung.
Ersatz auf Reisen
Fern von zu Hause ist der Verlust des Hörgeräts besonders unangenehm. Je nach Tarif organisieren wir Ersatz innerhalb von 48 Stunden – EU-weit!
Zubehör mitversichert
Auch der Verlust von Zubehör kann ins Geld gehen. Keine Sorge: Bei uns kann alles mitversichert werden, was auf der Hörgeräterechnung aufgeführt ist.
Rundum gewappnet
Je nach Tarif ersetzen wir Reparaturkosten, die durch Material- oder Bedienungsfehler sowie durch Feuchtigkeit entstehen – natürlich auch durch Schweiß.
Zeitwertregelung
Im Premiumschutz erstatten wir die ersten drei Jahre immer den Neuwert des Hörgerätes. Anschließend erfolgt eine transparente Zeitwertregelung.
Direkt online
Digital, schnell, unkompliziert, vom Abschluss bis zur Schadenabwicklung: den Service von Alteos haben Sie mit Ihrem Smartphone immer dabei.
So individuell wie Ihre Ansprüche: unsere Tarife
HörgeräteSchutz
Verlustschutz
Komfortschutz
Premiumschutz
Häufige Fragen,
klare Antworten
Ich bin auf Reisen und mein Hörgerät geht kaputt. Welche Möglichkeiten bietet mir Alteos in diesem Fall an?
Erfolgt während des Urlaubs oder auf Reisen ein Verlust oder eine Beschädigung des Hörgeräts, organisiert Alteos in den Tarifen Komfortschutz und Premiumschutz den Expressversand eines von Ihrem Hörgeräteakustiker bereitgestellten Ersatzgeräts. Diese Leistung ist auf die Europäische Union beschränkt.ACHTUNG: Bei Vertragsabschlüssen vor dem 16.10.2023 kann es zu Abweichungen bei den Angaben kommen.
Ersetzt mir die Krankenkasse/Krankenversicherung das Hörgerät im Schadenfall?
Die Krankenkasse kommt im Rahmen der gesetzlich zugesicherten Möglichkeiten zunächst für die Anschaffung eines Erstgerätes auf, sofern dieses aus medizinischen Gründen notwendig ist. Im Falle eines Totalschadens oder einer Reparatur innerhalb der ersten 6 Jahre nach Kauf gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen, die entstandenen Kosten in voller Höhe zu übernehmen. Jedoch kann die Krankenkasse diese Fälle ebenso bezuschussen. Hierbei sind die Regelungen jeder Krankenkasse allerdings individuell unterschiedlich. Bei einer bestehenden Krankenversicherung richten sich die zu übernehmenden Kosten nach Ihrem Tarif und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen. Erst im Schadenfall wird geprüft, welche Bezuschussung durch die Krankenkasse/Krankenversicherung erfolgt. Weitere Hinweise zu unserer Regulierung können Sie HIER nachlesen
Bis zu welcher Höhe werden Reparaturkosten im Schadenfall übernommen?
Wir ersetzen im Schadenfall die Kosten für die fachgerechte Reparatur. Sollte eine fachgerechte Reparatur nicht möglich sein oder eine Ersatzbeschaffung kostengünstiger sein als eine Reparatur (Totalschaden), ersetzen wir die Kosten für entsprechenden Ersatz bis maximal zum Zeitwert. Wie der Zeitwert berechnet wird, können Sie HIER entnehmen.
Bin ich im Falle eines Diebstahls oder sonstigen Schadens finanziell selbst beteiligt?
Nein. Es besteht keine generelle Selbstbeteiligung für unsere Verträge. Bitte beachten Sie jedoch eine eventuell bestehende Zeitwertstaffelung.
Ich möchte einen Schaden melden. Wie geht das?
Nach Eintritt eines Schadens sind Sie verpflichtet, den Schadenfall unverzüglich bei uns unter mein.alteos.com zu melden. Sie können dies auch per E-Mail an service@alteos.com machen. Bei Diebstahl oder bei Beschädigung durch Unbekannte sowie bei mutwilliger Beschädigung durch Dritte muss bei der Polizei eine Anzeige gemacht werden.
In Ausnahmefällen können Sie uns den Schaden – möglichst unter Angabe der Vertrags-Nummer – auch telefonisch zwischen 9 und 18 Uhr unter +49 30 255 585 845 melden.
Bitte versuchen Sie es erneut.