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Kundenkarten ohne aufsichtsrechtliche Risiken

Bieten Sie Ihren Kunden mit Ihrer Kundenkarte Garantieverlängerungen und Schutzleistungen, ohne sich um regulatorische Fragen kümmern zu müssen. Die Aspekte der Kundenkarte, die eine Versicherungsleistung darstellen, werden vollständig über die Versicherungsinfrastruktur von Alteos abgewickelt.

So bleibt Ihr Service attraktiv – mit voller Transparenz und professioneller Abwicklung. 

Mehr zum Unterschied zwischen Garantie und Versicherung erfahren Sie hier.

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HörgeräteSchutz

Verlust­schutz

Komfort­schutz

Leistungssieger

Premium­schutz

Monatliche Zahlung
Absicherung bis 6 Monate nach Kauf
Verlust
Diebstahl/Raub
Elektronikschäden
Feuchtigkeitsschäden (inkl. Schweiß)
Schäden am Zubehör (inkl. Otoplastiken)
Produktions- und Materialfehler
Bedienungsfehler
Vorsätzliche Beschädigung durch Dritte
Grobe Fahrlässigkeit
Neuwerterstattung in den ersten 3 Jahren
Verschleiß

Nächste Schritte

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AusprobeSchutz – Hörgeräte bis zu 10 Wochen sicher testen

Mit Alteos können Akustiker Hörgeräte während der Testphase schützen. Bieten Sie diesen kurzfristigen Schutz Ihren Kunden an. Für bis zu 10 Wochen können Hörgeräte und IdO-Systeme während der Testphase für einen geringen Preis gegen Verlust, Diebstahl, Bedienungsfehler sowie Totalschäden versichert werden.

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HäufigE Fragen

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klare Antworten

Wie wird der europaweite Ersatz auf Reisen gewährleistet?

Erfolgt während des Urlaubs oder auf Reisen ein Verlust oder eine Beschädigung des Hörgeräts, organisiert Alteos in den Tarifen Komfortschutz und Komplettschutz den Expressversand eines vom Ihnren bereitgestellten Ersatzgeräts. Diese Leistung ist auf die EU-Zone beschränkt.

Wie werde ich ShopPartner?

In nur wenigen Klicks werden Sie zum ShopPartner. Registrieren Sie sich ganz einfach HIER und wählen Sie die Versicherungen, die Sie Ihren Kunden anbieten möchten.Nach erfolgter Prüfung senden wir Ihnen dann alle weiteren Informationen per E-Mail zu und unterstützen Sie auch mit Broschüren und Marketingmaterial für Ihr Geschäft.

Wie kann ich oder mein Kunde einen Schaden melden?

Nach Eintritt eines Schadens ist Ihr Kunde verpflichtet, den Schadenfall sofort bei Ihnen zu melden, wo er das Hörgerät gekauft bzw. die Versicherung abgeschlossen hat.

Im Fall eines Diebstahls oder bei Beschädigung durch Unbekannte sowie bei mutwilliger Beschädigung durch Dritte muss bei der Polizei eine Anzeige erstattet werden.

Anschließend kann uns der Schaden von Ihnen, möglichst unter Angabe der Vertrags-Nummer – wie folgt gemeldet werden:

In Ausnahmefällen kann uns Ihr Kunde den Schaden auch telefonisch.

Welche Daten werden beim Abschluss der Versicherung (HörgeräteSchutz) benötigt?

Beim Abschluss der Versicherung (HörgeräteSchutz) werden folgende Daten benötigt:

  • Kaufpreis (Rechnungsbetrag) und Kaufdatum
  • Anzahl der zu versichernden Geräte
  • Vertragslaufzeit
  • Hersteller, Modell(typ) und Seriennummer
  • Form der Krankenversicherung
  • Persönliche Daten des Kunden (z.B. Name, Anschrift)- Zahlungsdaten

Für welche Hörgeräte kann der HörgeräteSchutz abgeschlossen werden?

Es können bei uns alle handelsüblichen Hörgeräte versichert werden. Versicherbar sind:

  • Einzelhörgeräte für das linke oder rechte Ohr
  • Hörgeräte für beide Ohren

Die zu versichernden Hörgeräte müssen dabei folgende Eigenschaften aufweisen:

  • ein maximales Alter von 4 Monat ab Kaufdatum
  • einen technisch einwandfreien Zustand

Die Versicherung erstreckt sich ebenfalls auf Zubehör zum Hörgerät wie z.B. Streamer, Otoplastiken, Ladestation, Fernbedienung und Hörer.

Alteos Service: Schreiben Sie uns Ihr Anliegen

Oder rufen Sie uns an. Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag
von 9 - 18 Uhr.

Unsere Experten helfen gern weiter

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