
Garantien, Kundenkarten und die BaFin: Was Händler wissen müssen
- Garantieversprechen als Service-Vorteil – Im Handel gekaufte Produkte mit zusätzlichen Schutzleistungen stärken den Service und bieten echten Mehrwert für Kundinnen und Kunden. Wichtig dabei: Solche Leistungen sollten von lizenzierten Versicherern bereitgestellt werden.
- Versicherungen müssen von Versicherern kommen – Händler, die Garantieversprechen ohne Lizenz anbieten, betreiben möglicherweise unerlaubt Versicherungsgeschäfte.
- BaFin greift durch – Wer ohne Genehmigung Versicherungsleistungen über Kundenkarten oder andere Programme anbietet, riskiert hohe Strafen, Rückabwicklungen und geschäftsschädigende Maßnahmen.
- Hohe Hürden für eine Versicherungslizenz – aber es gibt eine Lösung – Um legal Versicherungsprodukte anzubieten, sind umfangreiche finanzielle Mittel, eine spezielle Geschäftsstruktur und regulatorische Prüfungen erforderlich. Durch die Versicherungsinfrastruktur von Alteos lassen sich Schutzleistungen nahtlos und ohne regulatorisches Risiko in bestehende Angebote integrieren.
Viele Einzelhändler bieten ihren Kunden im Rahmen von Kundenkarten erweiterte Garantien oder Schutzpakete an, ohne zu wissen, dass sie damit möglicherweise unerlaubt Versicherungsgeschäfte anbieten. Dies kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). In diesem Beitrag klären wir auf, was als Versicherungsleistung gilt, wer berechtigt ist, solche Leistungen anzubieten, welche Risiken bei unautorisiertem Vertrieb bestehen und wie Sie mit Alteos konforme erweiterte Garantien in Ihr Angebot integrieren können.
Was sind Versicherungsleistungen – und warum betrifft das Ihr Geschäft?
Versicherungsleistungen sind Dienstleistungen, bei denen gegen Zahlung einer Prämie ein Risiko übernommen wird, das heißt, der Versicherer verpflichtet sich, beim Eintritt eines bestimmten Ereignisses eine Leistung zu erbringen. Im Einzelhandel können dies beispielsweise Garantieverlängerungen, Schutzbriefe oder Diebstahlschutzprogramme sein, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.
Abgrenzung: Garantie vs. Versicherung
Eine Garantie ist in der Regel eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht und bestimmte Mängel für einen definierten Zeitraum abdeckt. Sie ist meist unentgeltlich und an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Eine Versicherung hingegen tritt ein, wenn gegen Entgelt (Prämie/ Beitrag) ein Schutz vor bestimmten Risiken angeboten wird, die nicht nur produktbezogene Mängel betreffen, sondern auch externe Faktoren wie Diebstahl, Unfallschäden oder Verlust. Sobald also ein Händler seinen Kunden gegen Bezahlung Schutzleistungen für externe Faktoren wie Diebstahl, Unfallschäden oder Verlust anbietet, die über die reine Produktqualität hinausgehen, handelt es sich um eine Versicherungsleistung.
Beispiele aus der Praxis
- Elektronikfachhandel: Ein Kunde kauft ein Smartphone und erhält gegen Aufpreis eine „Rundum-Schutz“-Police, die auch bei selbstverschuldeten Schäden greift.
- Möbelgeschäft: Beim Kauf eines Sofas wird dem Kunden eine kostenpflichtige Fleckenversicherung angeboten, die Reinigungs- oder Reparaturkosten bei Verschmutzungen abdeckt.
- Akustikfachgeschäft: Hörgeräte werden mit einer zusätzlichen, kostenpflichtigen Serviceleistung gegen Verlust oder Beschädigung verkauft.
In all diesen Fällen bieten die Händler Leistungen an, die über die reine Produktgarantie hinausgehen und somit als Versicherungsleistungen einzustufen sind.
Wer darf Versicherungsleistungen anbieten – und warum nicht einfach jeder?
In Deutschland ist das Anbieten von Versicherungsleistungen streng reglementiert. Händler, die Garantieverlängerungen oder Schutzpakete selbst anbieten und das finanzielle Risiko tragen, betreiben de facto ein Versicherungsgeschäft – und benötigen daher eine offizielle Versicherungslizenz.
Warum ist eine Versicherungslizenz erforderlich?
Eine Versicherungslizenz ist eine behördliche Genehmigung, die es einem Unternehmen erlaubt, Versicherungsgeschäfte zu betreiben. Ohne diese Lizenz ist es untersagt, Versicherungsprodukte anzubieten oder selbst finanzielle Risiken aus solchen Leistungen zu übernehmen. Die Lizenz stellt sicher, dass der Anbieter bestimmte finanzielle und organisatorische Standards erfüllt, um den Schutz der Versicherten zu gewährleisten.
Steuerliche Verpflichtungen nicht unterschätzen
Neben den regulatorischen Anforderungen müssen Anbieter von Versicherungsleistungen auch steuerliche Pflichten erfüllen. Wer Versicherungsgeschäfte betreibt, ist gesetzlich verpflichtet, die Versicherungsteuer gemäß dem Versicherungsteuergesetz (VersStG) an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe der Versicherungsteuer beträgt in Deutschland je nach Art der Versicherung bis zu 19 % der Prämieneinnahmen. Händler, die ohne Lizenz eigenständig Versicherungsleistungen anbieten, umgehen diese Steuerpflicht – und riskieren damit den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Dies kann nicht nur zu Steuernachforderungen, sondern auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Versicherungen sind von der Umsatzsteuer befreit, können aber im Gegenzug auch keine Vorsteuer erstattet bekommen. Das bedeutet, dass sie auf externe Dienstleistungen und Einkäufe die volle Umsatzsteuer zahlen, ohne diese steuerlich geltend machen zu können. Händler, die eigenständig Versicherungsleistungen anbieten, könnten diesen Umstand übersehen und sich finanziell benachteiligen.
Anforderungen für den Erhalt einer Versicherungslizenz
Um eine Versicherungslizenz zu erhalten, müssen Unternehmen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Rechtsform: Das Unternehmen muss als Aktiengesellschaft (AG), Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert sein.
- Eigenmittel: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um den Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen nachkommen zu können. Beispielsweise beträgt die Mindestkapitreserve (MCR) für Sachversicherer 3,7 Millionen Euro.1
- Geschäftsorganisation: Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation, die eine solide und umsichtige Leitung des Unternehmens gewährleistet.
- Fachliche Eignung: Die Leitungspersonen müssen die notwendige fachliche Qualifikation und Zuverlässigkeit besitzen. Dies bedeutet in der Regel, dass sie über einschlägige Hochschulabschlüsse im Bereich Wirtschaft oder Recht sowie mehrjährige Erfahrung in der Versicherungsbranche verfügen sollten.
Diese Anforderungen sind im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) festgelegt und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft.2
Warum Händler diese Hürden nicht einfach selbst nehmen können
Für viele Einzelhändler, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, ist es kaum realisierbar, die strikten Anforderungen für den Erhalt einer Versicherungslizenz zu erfüllen. Der finanzielle und administrative Aufwand wäre immens und steht oft in keinem Verhältnis zum Nutzen. Beispielsweise müssen neue Versicherer bereits zum Zeitpunkt des Lizenzantrags nachweisen, dass sie vollständig ausfinanziert sind, was erhebliche finanzielle Mittel erfordert.3
Zudem hat die BaFin in den letzten Jahren die Anforderungen an Neuzulassungen verschärft. So wurde beispielsweise dem InsurTech-Unternehmen Getsafe erst nach intensiver Prüfung eine Lizenz erteilt, während andere Start-ups aufgrund unzureichender Kapitalausstattung oder organisatorischer Mängel abgelehnt wurden.4
Angesichts dieser hohen Hürden ist es für Händler sinnvoller, mit lizenzierten Versicherungsunternehmen zusammenzuarbeiten, die bereits über die notwendige Infrastruktur und Expertise verfügen.
Was passiert, wenn Hörakustiker unerlaubt Versicherungen anbieten?
Das Anbieten von Versicherungsleistungen ohne entsprechende Erlaubnis stellt einen Verstoß gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz dar und kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Rechtliche Konsequenzen
Gemäß § 331 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) kann das Betreiben von Versicherungsgeschäften ohne die erforderliche Erlaubnis mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Zusätzlich stellt das Unterlassen der Abführung der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsteuer eine Steuerhinterziehung dar, die nach § 370 der Abgabenordnung (AO) ebenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. In besonders schweren Fällen, etwa bei hohen hinterzogenen Steuerbeträgen, kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu zehn Jahre betragen.5
Finanzielle Risiken
Neben den strafrechtlichen Sanktionen können weitere finanzielle Belastungen entstehen:
- Nachzahlung der Versicherungsteuer: Unternehmen sind verpflichtet, die nicht abgeführte Versicherungsteuer nachzuzahlen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Nachforderungen führen.6
- Bußgelder und Zinsen: Zusätzlich zur Steuernachzahlung können Bußgelder sowie Zinsen auf die hinterzogenen Beträge erhoben werden, was die finanzielle Belastung weiter erhöht.
- Rechts- und Verfahrenskosten: Die Verteidigung in strafrechtlichen Verfahren sowie mögliche zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit Kunden können erhebliche Kosten verursachen.
Es ist daher essenziell, dass Händler vor dem Anbieten von Garantie- oder Versicherungsleistungen die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass sie über die erforderlichen Lizenzen verfügen oder mit lizenzierten Versicherungsunternehmen kooperieren.
Die Lösung: Garantien rechtssicher mit Alteos anbieten
Für Händler, die ihren Kunden dennoch attraktive Garantieverlängerungen oder Schutzpakete anbieten möchten, gibt es eine einfache und sichere Lösung: die Zusammenarbeit mit einem Assekuradeur wie Alteos.
Wie Alteos Sie unterstützt
- Nahtlose Integration: Alteos ermöglicht es Händlern, Versicherungsleistungen unkompliziert in ihre Prozesse zu integrieren – ohne eigene Lizenz.
- Rechtssicherheit: Alle Lösungen entsprechen den regulatorischen Anforderungen der BaFin und entlasten den Händler vollständig.
- Automatisierte Abwicklung: Vom Vertragsabschluss bis zur Schadenbearbeitung läuft alles über die Tech-Plattform von Alteos – effizient und transparent.
- Attraktive Mehrwerte für Kunden: Händler können ihren Kunden dennoch einen echten Mehrwert bieten, ohne regulatorische Risiken einzugehen.
Erfolgsbeispiel: Wie ein Hörakustik-Unternehmen eine konforme Lösung fand
Ein etabliertes Hörakustik-Unternehmen bot seinen Kunden über eine Kundenkarte verschiedene Vorteile an, darunter Rabatte und eine Garantieverlängerung für Hörgeräte. Die Karte umfasste Schutz bei Verlust, Diebstahl oder technischen Defekten – ein attraktiver Mehrwert für Kunden, der jedoch ungewollt in den Bereich der Versicherungsaufsicht fiel. Denn was als Zusatzservice gedacht war, erfüllte nach Einschätzung der BaFin die Kriterien einer Versicherungsleistung und fiel damit unter das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Die BaFin prüfte den Fall und stellte in einem offiziellen Schreiben klar: „Ein Versicherungsgeschäft liegt vor, wenn gegen Entgelt für den Fall eines ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernommen werden.“ Der angebotene Schutz umfasste „den Ersatz des Hörgeräts bei Verlust bzw. Diebstahl oder Totalschaden durch technischen Defekt“ sowie „die Übernahme von Reparaturkosten durch Bruch, Feuchtigkeitsschaden oder ähnliche Ereignisse“. Damit war die Absicherung des Beschädigungs- und Verlustrisikos nach § 1 Abs. 1 VAG eine erlaubnispflichtige Versicherungsleistung.
Um weiterhin Schutz für Kunden zu gewährleisten und regulatorische Risiken auszuschließen, entschied sich das Unternehmen für eine professionelle Lösung: Die Aspekte der Kundenkarte, die eine Versicherungsleistung darstellen, sind nun vollständig über die Versicherungsinfrastruktur von Alteos abgewickelt. Diese Lösung wurde nahtlos in das bestehende System des Unternehmens integriert, wodurch der Prozess für Kunden und das Team in den Filialen gleichermaßen komfortabel und effizient bleibt.
Dank dieser Anpassung profitieren Kunden weiterhin von einem umfassenden Schutz, der nun regulatorisch abgesichert ist. Alteos übernimmt dabei die automatisierte Vertragsverwaltung sowie die Schadenbearbeitung, während sich das Unternehmen weiterhin auf seinen exzellenten Kundenservice konzentrieren kann.
Das Ergebnis für das Hörakustik-Unternehmen:
- Keine regulatorischen Risiken mehr – volle Compliance mit den BaFin-Vorgaben.
- Weiterhin attraktive Zusatzleistungen für Kunden – ohne auf den bewährten Schutz verzichten zu müssen.
- Entlastung der eigenen Administration – dank automatisierter Prozesse und einer professionellen Versicherungsabwicklung.
- Nahtlose Integration in bestehende Abläufe – keine zusätzlichen manuellen Prozesse für Mitarbeitende in der Filiale.
- Absicherung über die AXA – Als 100-prozentige Tochtergesellschaft der AXA Konzern AG bietet Alteos langfristige Stabilität und Verlässlichkeit.
Fazit: Eine zukunftssichere Lösung für Zusatzleistungen
Garantieverlängerungen und Schutzleistungen sind ein wichtiger Mehrwert für Kunden – aber sie müssen regulatorischen Anforderungen entsprechen. Dieses Beispiel zeigt, wie Händler mit einer passgenauen Lösung ihre Services erhalten und gleichzeitig rechtliche Risiken vermeiden können.
Alteos bietet eine leistungsstarke Versicherungsinfrastruktur, die sich nahtlos in bestehende Geschäftsmodelle integriert. Händler profitieren von einer automatisierten und konformen Lösung, die sowohl Kunden schützt als auch unternehmerische Risiken minimiert.
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